Studie zur Glasfaserversorgung im ländlichen Raum bestätigt rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit des Konzessionsmodells des Deutschen Landkreistags

Breitband

Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) hat eine Studie zur Verbesserung der Glasfaserversorgung insbesondere auch im ländlichen Raum vorgelegt. Die Studie schlägt verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der Förderbedarf reduziert werden könnte. Dazu gehört insbesondere der Aufbau von spezialisierten Unternehmen, die sich ausschließlich auf Bau und Betrieb von Glasfasernetzen konzentrieren, also keine Dienste anbieten (Wholesale-only-Ansatz). Des Weiteren setzt die Studie auf Kooperationen von Anbietern und Investoren beim Aufbau und Betrieb von Netzen. Für die Gebiete, in denen trotz dieser Maßnahmen der Einsatz von Fördergeldern notwendig bleibt, schlägt die Studie zur Verhinderung des Überbaus die Vergabe von zeitlich beschränkten Lizenzen vor. Das entspricht im Grundsatz dem vom Deutschen Landkreistag entwickelten Konzessionsmodell, auf das - ebenso wie auf die Vorschläge zur verbindlicheren Ausgestaltung des Markterkundungsverfahrens - wiederholt Bezug genommen wird. Die Studie bestätigt die rechtliche Zulässigkeit des Konzessionsmodells und seiner Eignung, einen wesentlichen Beitrag zum Breitbandausbau im ländlichen Raum zu leisten.

LKT Rundschreiben Nr. 588/2017 [PDF-Dokument: 50 kB]

27.10.2017